Tennisassistent werden!

Der Lehrgang zum Tennisassistenten ist immer der erste Schritt in eine qualifizierte Ausbildung im Bereich Betreuung und Training für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene im Tennissport. Die Ausbildung zum Tennisassistenten ist demnach eine Vorstufenqualifikation, die nach einer bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung am Ende des Lehrgangs auch für die weitere Ausbildung zum C-Trainer als Lehrgang 1 angerechnet wird.

Tennisassistent (Teaser)

Vorstufenqualifikation zur C-Trainer Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist es, die Absolventen zu befähigen, Kinder- und Anfängergruppen im Verein zu leiten, zu organisieren, motorische, tennistechnische sowie spielerische Grundlagen zu vermitteln und in grundlegenden Spiel- und Übungsformen anzuwenden. Ergänzend soll der Tennisassistent dazu befähigen, einfache Vereinsaktivitäten zur Mitgliederbindung und -gewinnung durchzuführen. 

Da die Ausbildung selbst eine Vorstufenqualifikation und verpflichtend für die Teilnahme an der C-Trainer Ausbildung ist, braucht es hier keine weitere vorhegende Zulassungsprüfung. Lediglich eine Mannschaftsspielstärke (Kreis- bis Bundesliga) ist empfehlenswert.

Alle Infos auf einen Blick

Die Ausbildung ist in folgende Module unterteilt:

  • E-Learning (10 LE)
    In diesem E-Learning erhältst Du alle Informationen über den Ablauf der Ausbildung und die Anforderungen an die Bewerber, steigst aber auch inhaltlich schon tiefer in die Materie "Tennistrainer" ein. So lernst Du u.a. etwas über notwendige Trainerkompetenzen, methodische Vorgehensweisen, Grundlagen der mondernen Tennistechnik, der Technikdemonstration, Beurteilung und Verbesserung von Techniklösungen sowie mögliche Vereinsangebote zur Mitgliederbindung und -gewinnung. 
  • Präsenzveranstaltung (30 LE - 2 Tage)
    In der Präsenzveranstaltung werden u.a. die Inhalte des E-Learnings in einem schriftlichen Test abgefragt, die Zuspielbefähigung sowie Demonstrations- und Spielfähigkeit überprüft und ein Abschlussgespräch über die gezeigten Leistungen und weitere Ausbildungsmöglichkeiten geführt.

  • Mitgliedschaft bei einem unserem Verband angeschlossenen Verein bzw. einer Abteilung. Die Anmeldung muss mit der Zustimmung des Vereins erfolgen
  • Mindestalter: 16 Jahre  
  • Zur Teilnahme am Grundlehrgang ist keine spezielle tennisspezifische Qualifikation bzw. Zulassungsprüfung nötig. Eine Mannschaftsspielstärke wird empfohlen
  • Eine eigene gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei Lehrgangsbeginn vorzulegen. Das Formular wird zusammen mit der Einladung zugeschickt.

Wichtiger Hinweis: Im Fall von minderjährigen Teilnehmern muss der jeweilige Verein die Zustimmung durch den Erziehungsberechtigten geben (per Häkchen im Spielerprofil), ansonsten landet die Anmeldung auf der Warteliste.

Die komplette Ausbildung zum Tennisassistenten umfasst 40 Lerneinheiten. Diese finden im "Hybridunterricht" - 10 LE E-Learning, 30 LE in Präsenz - statt.

Die Tennisassistenten-Ausbildung kostet insgesamt 300 Euro inklusive Mittagessen und Getränk an den zwei Präsenzveranstaltungstagen.

Die Termine zur Tennisassistenten-Ausbildung findest Du in unserem Seminarkalender. Dort kannst Du auch die Anmeldung vornehmen. Wie dies geht, kannst du HIER nachlesen.

Zum Abschluss der Tennisassistenten-Ausbildung findet eine schriftliche Prüfung statt. Mit Bestehen dieser sowie einer positiven Bewertung der Zuspielfähigkeit wird Dir dann das "Zertifikat Tennisassistent" ausgestellt. Dieses Zertifikat wird vom Landessportbund-Hessen nicht bezuschusst und verfällt nach zwei Jahren, wenn keine Fortbildung besucht wird.

Wird zusätzlich zu der bestandenen Theorieprüfung und der Zuspielfähigkeit im Tennisassistentenlehrgang eine Demonstrations- und Spielfähigkeit festgestellt, die eine weiterführende Ausbildung zum C-Trainer möglich macht, erhälst Du den Status „C-Trainer Anwärter“. Über die Eignung oder Nichteignung entscheidet das Lehrteam im Rahmen eines Beurteilungsverfahrens am letzten Lehrgangstag. 

Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Aus- und Fortbildungslehrgänge im HTV müssen vor jeder Lehrgangsanmeldung aufmerksam durchgelesen werden. Sie beinhalten Infos zur An- und Abmeldung, Bezahl, Haftung sowie Datenschutzbestimmungen.

Seit dem 1.1.2021 ist für alle Trainer mit gültiger DTB-Lizenz die Zahlung einer jährlichen Lizenzservicegebühr in Höhe von 29,- Euro verpflichtend, für angehende C-Trainer sind die Ausbildungsinhalte kostenfrei. 

Die Lizenzservicegebühr enthält alle Verwaltungsdienste rund um Deine Lizenz sowie die uneingeschränkte Nutzung des DTB-Trainerportals. Die Grundlage zur Erhebung der Lizenzservicegebühr ist in den Rahmenrichtlinien der DTB-Trainer-Ausbildung. Bitte beachte, dass eine Verlängerung und Ausstellung der Lizenz nur möglich ist, wenn die jährliche Lizenzservicegebühren bezahlt wurden.

Die Abwicklung der Zahlung der Servicegebühr erfolgt über das DTB-Trainerportal. Hierfür gehst Du auf www.trainer.tennis.de, loggst Dich mit Deinem tennis.de (mybigpoint) Daten ein und landest dann direkt in der Aktivierung. Solltest Du noch keinen tennis.de (ehemals mybigpoint) Login haben, kannst Du Dir diesen ebenfalls dort anlegen.

Im persönlichen Bereich des Trainerportals findest Du neben Deiner Trainer-Lizenz ua. auch die Badges der Marke Trainer. Herzstück des Trainerportals sind die durch Slideshows, Skizzen und Videos visualisierten Inhalte der Trainer-Ausbildung mit Fachkapiteln zu Technik, Taktik, Methodik oder Unterrichtsplanung. In der Infothek erhältst Du zusätzlich multimedial aufbereitete Tipps und Ideen für das eigene Training.

Informationen zur Lizenzverlängerung

Das "Zertifikat Tennisassistent" ist zwei Jahre gültig und muss rechtzeitig mit dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung verlängert werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ein eintägiger Fortbildungslehrgang (10 LE) verlängert das Zertifikat um zwei Jahre (Kosten: 100 €).
  2. Ein zweitätiger Fortbildungslehrgang (15 LE) verlängert das Zertifikat um vier Jahre (Kosten: 150 €).

Eine bereits abgelaufene Lizenz wird von der letzten Gültigkeit an verlängert. Voraussetzung ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen des HTV. Beim Verfall von länger als fünf Jahren der Gültigkeit bitte nach Wiedereinsteiger-Programmen fragen.

   

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