Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Für die Investitionsförderung gelten die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses.
- LSV-Investitionsförderung (Bau und Sanierung und Sportgeräte)
So bietet der LSV-Schleswig-Holstein vielfältige Programme zur Förderung von Sportvereinen. Allgemein kann der Bau und die Sanierung von Sportstätten, Sportgeräten und Sportveranstaltungen gefördert werden.
Die Förderung von Baumaßnahmen teilt der LSV in zwei Bereiche:
In Bestandssicherung
Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000€.
In Bestandsentwicklung (z.B. Padel Platz, Beachtennis Platz)
Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000€.
- Fördermittel vom Bund und Land Schleswig-Holstein
Förderung des Klimaschutzes in Sportstätten durch Bundesmittel
Sportvereine, die in energieeffiziente Maßnahmen investieren, sparen nicht nur Energie, sondern auch eine Menge Geld. Für bisher beliebte Maßnahmen wie die Sanierung der Innenbeleuchtung von Sportstätten, die Beleuchtungstechnik an Flutlichtanlagen und der Tausch von raumlufttechnischen Anlagen können Sportstättenbetreiber auch weiterhin Anträge stellen. Neu ist, dass die Förderung technologieneutral ausgelegt ist und klare Energieeffizienzanforderungen an die Anlagen stellt. Darüber hinaus werden über die Kommunalrichtlinie auch folgende Klimaschutzmaßnahmen gefördert: Radabstellanlagen, die Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen, Gebäudeleittechnik mit dazugehöriger Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung. Damit auch kleine Sportvereine von der Förderung profitieren, können sich mehrere gleichartige Antragsteller zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen. So haben es Sportvereine leichter, die Mindestzuwendung zu erreichen.
Infos hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- Förderung energieeffizienter Beleuchtung:
Im Rahmen der Bundes-Klimaschutzinitiative wird die Sanierung auf energieeffiziente Beleuchtung von Sportstätten (innen und außen) mit bis zu 25% gefördert.
Um in den Genuss der BMU-Fördermittel in Form von 25% Zuschuss zur Investitionssumme zu gelangen, spielt die Energieeffizienz der Beleuchtung eine entscheidende Rolle: es ist der Nachweis zu erbringen, dass durch die Beleuchtungsumrüstung auf LED mindestens 50 % Energieersparnis (verbunden mit entsprechender CO2-Reduktion) erzielt wird. Voraussetzung für die Förderung ist auch die Einbindung der Beleuchtung in Tageslicht-Steuerungssysteme, womit zusätzliche Strom-Einsparpotenziale zu erzielen. Das Eigenkapital muss mindestens 15 Prozent der Investitionssumme betragen.